MPU wegen Alkohol

Eine Fahrt unter Alkoholeinfluss mit einem Promillewert von 1,1 oder mehr oder wiederholte Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr führen zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Um diese wiederzuerlangen, muss der Betroffene ein positives MPU-Gutachten vorlegen. Das Gutachten wird von einer unabhängigen Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellt und prüft, ob der Betroffene nach einer Alkoholauffälligkeit wieder sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Dazu müssen neben einer ausreichenden Abstinenzzeit auch Verhaltens- und Einstellungsänderungen nachgewiesen werden.

Die Abstinenz ist ein wichtiger Teil der MPU, aber nicht der einzige. Das Gutachten soll zeigen, ob der Betroffene in der Lage ist, sicher und verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen und nicht erneut Alkohol am Steuer zu trinken. Dazu werden neben den Abstinenznachweisen auch Verhaltensänderungen, Einstellungsveränderungen und gegebenenfalls eine Therapie oder Beratung berücksichtigt. Eine erfolgreiche MPU setzt also nicht nur eine ausreichende Abstinenzzeit voraus, sondern auch eine positive Veränderung des Verhaltens und der Einstellung zum Alkohol und zum Fahren unter Alkoholeinfluss.

Kontrolliertes Trinken bedeutet, dass man Alkohol in Maßen und in einer Weise trinkt, die keine negative Auswirkung auf das eigene Verhalten oder die eigene Gesundheit hat. Die MPU fordert jedoch in der Regel eine Abstinenz von Alkohol, um zu zeigen, dass der Betroffene seine Probleme mit Alkohol in den Griff bekommen hat. Eine Ausnahme kann es bei Einzelfällen geben, wo der Betroffene glaubhaft nachweisen kann, dass er/sie in der Lage ist, kontrolliert zu trinken und keine alkoholbezogenen Probleme mehr hat. In diesem Fall kann eine Abstinenzzeit von 6 Monaten ausreichend sein, wenn der Betroffene im Rahmen der MPU glaubhaft darlegen kann, dass er/sie gelernt hat, mit Alkohol umzugehen und keine Gefahr mehr im Straßenverkehr darstellt. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass dies ein Einzelfall ist und nicht generell gültig ist. In den meisten Fällen wird eine Abstinenzzeit von mindestens 12 Monaten gefordert, um eine positive MPU zu erhalten.

 

Neuer Laborwert für eine MPU wegen Alkohol und kontrolliertes Trinken – PEth Wert:

PEth steht für Phosphatidylethanol und ist ein Alkoholmarker im Blut, der zur Nachweisbarkeit von Alkoholkonsum und Alkoholsucht verwendet wird. Im Gegensatz zu anderen Alkoholmarkern im Blut wie beispielsweise Ethanol, ist PEth deutlich länger nachweisbar und gibt somit ein genaues Bild des Alkoholkonsums über einen längeren Zeitraum.

PEth wird in der Leber aus Ethanol gebildet und reichert sich im Blut an. Eine hohe Konzentration von PEth im Blut kann somit auf einen erhöhten Alkoholkonsum hinweisen. Der Nachweis von PEth im Blut ist jedoch nicht nur auf akuten Alkoholkonsum beschränkt, sondern kann auch auf eine Alkoholabhängigkeit hindeuten, da PEth auch dann im Blut nachweisbar ist, wenn der Konsum längere Zeit zurückliegt.

PEth ist somit ein wichtiger Marker, der bei der Diagnostik und Verlaufskontrolle von Alkoholkonsum und Alkoholsucht eingesetzt werden kann. Allerdings ist es wichtig zu betonen, dass ein positiver PEth-Test allein nicht ausreicht, um eine Diagnose zu stellen. Weitere klinische Untersuchungen und Diagnosekriterien müssen herangezogen werden, um eine Alkoholabhängigkeit sicher zu diagnostizieren.